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Die Detektei Marzin aus Karlsruhe informiert Sie gern über Aktuelles und Wissenswertes

 
Veröffentlicht am 15.02.2012 11:47 von Günter Marzin

Sie suchen einen Detektiv in Pforzheim?

detektiv pforzheim

Die Detektei Marzin bietet jetzt ihren Service auch in Pforzheim an.

Sie suchen einen Detektiv in Pforzheim? Vertrauen Sie auf 30 Jahre Berufserfahrung der Detektei Marzin!
Ob Ermittlungen, Überwachungen oder Bewachungen aller Art – Ihr Detektiv für Pforzheim ist Günter Marzin.

Ja, auch in Pforzheim können Sie die professionelle Hilfe eines Privatdetektivs in Anspruch nehmen!

Professionelle Detektive gibt es nur in Großstädten!
Wer so denkt, der liegt eindeutig falsch! Mit über 120.000 Einwohnern ist Pforzheim immerhin die achtgrößte Stadt Baden-Würtembergs. Außerdem war Pforzheim einst badische Residenzstadt und wird des Weiteren als Pforte zum Schwarzwald bezeichnet!
Und dies sind nur einige Gründe warum die Detektei Marzin Ihren Service jetzt auch in Pforzheim anbietet.

Sie sind Pforzheimer und benötigen dringend die Unterstützung einer Detektei in Pforzheim? Dann treten Sie mit uns in Dialog.

Als Privatdetektiv in Pforzheim bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Sie fragen sich bestimmt, was ein Detektiv in Pforzheim kostet. Erfahren Sie hierzu mehr auf unserer speziellen Preisseite.
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch. Treten Sie doch heute noch mit uns in Dialog.
Unter 0721 - 5978551 erreichen Sie Ihre Detektei in Pforzheim.

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Veröffentlicht am 25.11.2011 09:11 von Günter Marzin

Zögerliche Bearbeitung

detektiv

OLG Düsseldorf: Verlust des Honoraranspruchs bei zögerlicher Bearbeitung
BGB §§ 675, 611, 627, 628

Der Mandant muss dem Rechtsanwalt die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen und die dazu gehörigen Fakten zur Verfügung stellen. Der Rechtsanwalt ist aber gehalten, dem Mandanten im Einzelnen zu erklären, welche Belege er noch benötigt und wie der Mandant diese beschaffen kann. Er verliert seinen Honoraranspruch, wenn er das Mandatsverhältnis kündigt, nachdem ihm der Mandant zu Recht den Vorwurf zögerlicher Bearbeitung gemacht hat.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2011 - 24 U 193/10)

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Veröffentlicht am 25.11.2011 09:07 von Günter Marzin

Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008)

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BGH: Nicht angepasste Klauseln in Versicherungsaltverträgen unwirksam

Nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz(VVG 2008) angepasste Klauseln in Altverträgen sind unwirksam, wenn sie den Versicherungsnehmer gegenüber der neuen Rechtslage schlechter stellen.

Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.10.2011 in Bezug auf Klauseln über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten entschieden. Die entstandene Vertragslücke könne auch nicht geschlossen werden. Allerdings könne sich der Versicherer weiterhin darauf berufen, dass der Versicherungsfall gemäß § 81 Abs. 2 VVG grob fahrlässig herbeigeführt wurde (Az.: IV ZR 199/10).

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